Bedingungen zur Terminvergabe

Bedingungen der Radiologie Baunatal-Kassel zur
Terminvereinbarung und Absage von Terminen

Terminvereinbarungen können telefonisch, persönlich vor Ort oder über die Online-Terminvergabe sowie die TSS-Terminvergabestelle (116117) erfolgen und sind verbindlich. Bei der Vereinbarung eines Termins mit unserer Praxis gelten diese Bedingungen zwischen Ihnen und uns als vereinbart. Bis auf Widerspruch gilt die Vereinbarung auch für alle zukünftigen Termine in unserer Praxis und deren Zweigstellen.

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine reine Terminpraxis. Medizinische Notfälle oder nicht vorhersehbare technische Defekte können dennoch zu unvermeidbaren Verzögerungen im Ablauf führen, weshalb ein Anspruch zur Untersuchung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht
besteht.

Für Sie reservierte Termine beinhalten eine individuelle Behandlung und werden ausschließlich für Sie freigehalten. Die Termine können daher bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen nicht mehr anderweitig vergeben werden. Gleiches gilt im Fall einer Fehlbuchung einer
nicht vorgesehenen Behandlung oder bei fehlerhafter Angabe des Versicherungsstatus.

Absagen durch Patienten müssen daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, Montagstermine im Laufe des Freitags der Vorwoche. Die Absage kann per E-Mail über terminabsage@radiologie-baunatal.de oder per Telefon erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins oder Nichterscheinen zum Termin wird eine Ausfallgebühr von 80,00 € erhoben.

Die im Online-Portal vorgegebenen Untersuchungstermine sind ausschließlich für die darin aufgeführte Untersuchung buchbar. Fehlbuchungen führen daher ebenfalls zu einem Terminausfall und einer Ausfallgebühr von 80,00 €.

In unserer Praxis arbeiten wir unter anderem mit einem Diagnosegerät, welches von den gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten nicht zugelassen ist (keine GKV-Zulassung). Dieses Gerät kann daher nur für privat versicherte Patienten sowie Selbstzahler genutzt werden. Termine, die mit falschem Versicherungsstatus (GKV auf Privattermin) gebucht werden, führen daher zu einem Terminausfall und einer Ausfallgebühr von 250,00 €.

Patienten sind in den oben aufgeführten Fällen allein zur Zahlung der Ausfallgebühr verpflichtet. Die Ausfallgebühr wird weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen erstattet. Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.